Mitwirkungsverfahren Richtplan Gossau

Medienmitteilung der FDP Gossau-Arnegg

Die FDP Gossau-Arnegg hat mit grossem Interesse am Mitwirkungsverfahren für den neuen Richtplan in Gossau teilgenommen. Ein liberaler und wirtschaftsfreundlicher Richtplan ist der FDP ein grosses Anliegen.

Zusammengefasst nimmt die FDP folgende Standpunkte ein:

  • Grundsätzlich sind einvernehmliche Lösungen mit Grundeigentümern zu suchen und die Stadtentwicklung dort zu fokussieren, wo Grundeigentümer ihre Liegenschaft entwickeln wollen.

  • Die Stadt Gossau soll keine kommunale Mehrwertabgabe einführen. Der Kanton erhebt eine Mehrwertabgabe.

  • Die Festsetzungen zur Nutzung der Arbeitsgebiete ist offener, jene der Nutzungseinschränkungen zurückhaltender zu formulieren. Es sollen keine Arbeitsnutzungen in Arbeitsgebieten ausgeschlossen werden. Die unternehmerische Freiheit muss gewährleistet werden.

  • Der Detailgrad der Festlegungen zu den einzelnen Quartieren ist zu hoch. Die Festlegungen in den Kapiteln «Ergänzen (Weiterentwickeln)» und «Umstrukturieren» gehen zu weit und schränken die Grundeigentümer stark ein. Die geplante aktive Mitwirkung der Stadt für Konzeptplanungen bindet zu viele Ressourcen.

  • Planungsprozesse sollen ergebnisoffen sein und die Interessen der Eigentümerschaft sind gleichwertig wie die Schwerpunkte zu behandeln. Die Ideen der Grundeigentümerschaft sollen einbezogen werden. Dies erhöht die Erfolgsaussichten.

    Die FDP Gossau-Arnegg will, dass unternehmerische Freiheiten ebenso gewährleistet sind wie eine vorausschauende und moderne Entwicklung der Stadt Gossau.