Wird der gesunde Menschenverstand unterdrückt?

Gossauerin im Rollstuhl sucht nach geeignetem Wohnraum in heimischem Quartier

Unter dem Titel «Rechtsstaat versus gesunder Menschenverstand» haben Ruth Schäfler (FDP) und Stefan Harder (FLiG) eine einfache Anfrage eingereicht, in der sie den Stadtrat fragen, ob dieser bereit wäre, eine provisorische Ausnahmebewilligung für die Nutzung einer Gewerbefläche als Wohnung zu erteilen.

«Der Rechtsstaat ist zweifelsohne eines der wichtigsten Güter, welche eine Demokratie auszeichnen. Der Rechtsstaat stösst aber immer wieder an seine Grenzen, wenn es um gesunden Menschenverstand und Menschlichkeit geht», schreiben Schäfler und Harder in ihrer Anfrage und nehmen Bezug auf einen Artikel im «St.Galler Tagblatt» vom 12. Februar, in dem das Schicksal von Beatrice Andeer beschrieben wird. Die Gossauerin ist seit ihrer Kindheit schwer behindert und seit mehreren Operationen im letzten Frühling auf den Rollstuhl angewiesen. Damit können Andeer und ihr Mann nicht mehr im eigenen Haus wohnen und die aktuelle Wohnung hat sich als ungeeignet für ein Leben im Rollstuhl erwiesen. Als Lösung sahen die Andeers eine schon länger leerstehende Lokalität im gleichen Quartier, in dem sich ihr Haus befindet. So könnten sie weiterhin den Garten ihres Hauses nutzen und die sozialen Kontakte im Quartier pflegen. Doch bei der leer stehenden Lokalität handelt es sich um Gewerbefläche. Die Stadt hält fest, dass eine Bewilligung rechtswidrig wäre. 

Welche Gefahren drohen?

«Es kann doch nicht sein, dass man einen Raum, der seit vier Jahren nicht genutzt wird und somit für den Vermieter und auch für die Stadt keinen wirtschaftlichen Nutzen bringt, lieber leer stehen lässt, als ihn sinnvoll zu nutzen», schreiben nun Schäfler und Harder. Die Aussage von Stadträtin Gaby Krapf, innerhalb des Ermessensspielraums der Baubewilligungsbehörde gebe es keine rechtsgültige Lösung, lasse ausserdem vermuten, dass sich die Gossauer Behörden nicht darum bemüht hätten, beim Kanton oder gar beim Bund nach einer Ausnahmelösung anzufragen. Vom Stadtrat möchten die beiden Stadtparlamentarier nun wissen, ob dieser den Kanton und/oder den Bund angefragt hat, ob eine befristete Ausnahmebewilligung möglich ist und ob der Stadtrat selbst bereit wäre, eine solche zu erteilen? Weiter fragen Schäfler und Harder: «Welche Gefahren sieht der Stadtrat, wenn er eine solche Ausnahmebewilligung erteilen würde?» Abschliessend möchten sie wissen, was unternommen werden müsste, um in solchen Fällen zukünftig den gesunden Menschenverstand walten lassen zu können.

(Quelle: St.Galler Nachrichten, 1. März 2021)